D-Ticket JugendBW
Mit dem D-Ticket JugendBW können junge Menschen in Baden-Württemberg für rund einen Euro pro Tag (30,42 Euro monatlich) in ganz Deutschland sowie im Verbundgebiet des VRN jederzeit und zu allen Anlässen Bus und Bahn fahren. Es ist gültig im flexiblen individuellen Personenshuttle (fips) der rnv. Das D-Ticket JugendBW ist eine persönliche Jahreskarte. Es ist nicht übertragbar und bietet keine Mitnahmemöglichkeit.
Wie Sie das D-Ticket JugendBW kaufen und verlängern können (Hochladen eines Berechtigungsnachweises) sowie Antworten zu den meistgestellten Fragen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Häufig gestellte Fragen zum D-Ticket JugendBW - FAQ
Das D-Ticket JugendBW für junge Menschen ist ein preisgünstiges Jahreskartenangebot der Landesregierung, der baden-württembergischen Verkehrsverbünde und der Kommunen.
Das D-Ticket JugendBW gilt in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Deutschland sowie im gesamten Verbundgebiet des VRN in der 2. Klasse. Zusätzlich gilt das D-Ticket JugendBW in den Ruftaxis im Verbundgebiet des VRN.
Das D-Ticket JugendBW nutzen können:
- Alle Personen unter 21 Jahren mit Wohnort im baden-württembergischen Teil des VRN
- Schülerinnen, Schüler und Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Wohn-, Schul- oder Hochschulort im baden-württembergischen Teil des VRN (bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises)
- Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Wohnort im baden-württembergischen Teil des VRN (bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises)
Das D-Ticket JugendBW wird monatlich abgebucht. Jede der 12 Raten beträgt 30,42 Euro.
Das D-Ticket JugendBW ist zum 1. Dezember 2023 gestartet. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten das D-Ticket JugendBW als Handy-Ticket in der rnv/VRN Handy-Ticket App oder als Chipkarte.
Berechtigte können das D-Ticket JugendBW bequem online auf abo.rnv-online.de bestellen sowie in unseren Mobilitätszentralen.
Für Jugendliche in Baden-Württemberg steht seit Kurzem der rnv-Login und damit der Weg zum Handy-Ticket bereits ab 10 Jahren zur Verfügung. Voraussetzung ist die Übernahme des Zahlwegs durch die Erziehungsberechtigten. Die Umstellung von der Chipkarte aufs Handy-Ticket ist ebenfalls nur über den gesetzlichen Vertreter und dessen rnv-Login möglich. Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz mit vollbezuschussten Tickets erhalten wie gewohnt eine Chipkarte.
Das D-Ticket JugendBW ist eine Jahreskarte, die monatlich bezahlt wird. Die Mindestbezugsdauer beträgt ein Jahr. Danach kann das Jahresabo monatlich gekündigt werden. Studierende können das Abonnement innerhalb des ersten Vertragsjahres nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen.
Das D-Ticket JugendBW ist eine Jahreskarte, das Ablaufdatum der Jahreskarte ist im Portal Abo-Online einsehbar.
Alle Personen unter 21 Jahren mit Wohnort im baden-württembergischen Teil des VRN müssen nichts tun. Ihr D-Ticket JugendBW wird automatisch verlängert.
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Wohn-, Schul- oder Hochschulort im baden-württembergischen Teil des VRN müssen zur Verlängerung des D-Ticket JugendBW jährlich einen aktuellen Ausbildungsnachweis vorlegen. Dieser kann einfach auf der Plattform Abo-Online hochgeladen werden.
Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs mit Wohnort im baden-württembergischen Teil des VRN müssen zur Verlängerung des D-Ticket JugendBW jährlich einen aktuellen Ausbildungsnachweis vorlegen. Dieser kann einfach auf der Plattform Abo-Online hochgeladen werden.
Die Stadt Heidelberg subventioniert das D-Ticket JugendBW: Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler mit Erstwohnsitz in Heidelberg unter 21 Jahren, die nach den VRN-Tarifbestimmungen berechtigt sind, ein D-Ticket JugendBW zu erhalten (ausgenommen Studierende), erhalten dieses für einen Eigenanteil von 9 € pro Monat. Ab 18 Jahren ist hierzu eine Schulbescheinigung, ein Ausbildungsnachweis oder ein geeigneter Nachweis zur Berechtigung vorzulegen. Detailinformationen dazu gibt es auf der Webseite der VRN.
Wenn Sie für die Bestellung bzw. Verlängerung eines Abonnements einen Berechtigungsnachweis erbringen müssen, können Sie diesen auf Abo-Online hochladen. Melden Sie sich dazu auf https://abo.rnv-online.de unter "Abonnement Verwalten" mit Ihrem rnv-Login an, wählen SIe den Vertrag aus, für den Sie einen Berechtigungsnachweis hochladen möchten und fügen Sie diesen in dem Punkt "Anlagen" hinzu. Achten Sie beim Hochladen darauf, dass Vorder- und Rückseite des Berechtigungsnachweises gut lesbar sind.
Sollten Sie noch keinen rnv-Login haben, finden Sie auf dieser Seite eine Anleitung wie Sie ihn erstellen und wie Sie Ihre Abos Ihrem Bereich hinzufügen und dort verwalten.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier als PDF-Download:
Nein. Das D-Ticket JugendBW ist nur in der zweiten Wagenklasse gültig. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich, auch nicht beim Kauf eines 1.- Klasse-Zuschlags.
Das D-Ticket JugendBW gilt an allen Tagen rund um die Uhr.
Nein. Das D-Ticket JugendBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
Nein. Das D-Ticket JugendBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.
Das D-Ticket JugendBW endet entweder, wenn es gekündigt wurde oder bei Wegfall der Voraussetzungen zum Bezug des Tickets, also zum Ende des Monats, in dem der Abonnent bzw. die Abonnentin 21 beziehungsweise 27 Jahre alt wird oder seine Fort- bzw. Weiterbildung abschließt.
Nach Ablauf des ersten Abo-Jahres können Sie das Ticket bis zum 10. eines Monats zu jedem 1. des Folgemonats kündigen. Studierende können das Abonnement innerhalb des ersten Vertragsjahres nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen. Nutzen Sie hierfür unsere Abo-Online-Plattform https://abo.rnv-online.de/Abo/. Alternativ können Sie auch über unser Kontaktformular Ihr Abo kündigen. Sie erhalten dann eine Kündigungsbestätigung in den folgenden Tagen per Post.
Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug unter dem Verwendungszweck (Abo/Kundennummer und Vertragsnummer) sowie in ihrem persönlichen Bereich in Abo-Online (wenn Sie über Abo-Online bestellt haben oder bereits bei Abo-Online registriert sind). Außerdem finden Sie Ihre Kundennummer auf dem Anschreiben der Chipkarte (falls Sie “Chipkarte” als Ausgabemedium ausgewählt haben. Bitte bewahren Sie den Brief deshalb auf.)