Job-Ticket BW

Das Job-Ticket für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg

Das Land BW hat mit der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) eine gesonderte Vereinbarung zum "DeutschlandJobTicket" (DJT) abgeschlossen.

Das Jobticket BW berechtigt deutschlandweit zu beliebig vielen Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ausgenommen sind touristische und historische Verkehre.

Die Mitnahmemöglichkeiten sind jedoch auf Kinder unter 6 Jahren beschränkt. Beim Jobticket BW ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht eingeschlossen. Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist ebenfalls nicht im DJT enthalten.

Fragen und Antworten rund um das Jobticket BW finden Sie hier.