Frau vor einem Laptop am Schreibtisch, in der Hand hält sie ein Rhein-Neckar-Ticket

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Chipkarte

Warum ist auf meiner Chipkarte kein Chip? Welche Daten sind darauf gespeichert? Wo finde ich meine Kundennummer? Alle Antworten zu Ihren Fragen finden Sie hier.
  • Sollte Ihre Chipkarte nicht wie vorgesehen per Post zugesandt worden sein, war sie nicht zustellbar und wurde an uns zurückgeschickt. In diesem Fall können Sie Ihre Chipkarte in der für Sie zuständigen Mobilitätszentrale abholen. Folgende Mobilitätszentralen sind für Ihre Postleitzahl zuständig:

    • Mannheim: rnv-Mobilitätszentrale Mannheim
    • Heidelberg, Leimen, Eppelheim, Dossenheim: rnv-Mobilitätszentrale Heidelberg
    • Ludwigshafen: rnv-Mobilitätszentrale Ludwigshafen
    • Kaiserslautern: Kundenzentrum Kaiserslautern
    • Pirmasens: Kundenzentrum Pirmasens
    • Wiesloch: Kundenzentrum Wiesloch
    • Sinsheim: Kundenzentrum Wiesloch
    • Walldorf: Kundenzentrum Wiesloch

    Außerdem können Sie uns über unser Kontaktformular „Chipkarte nicht erhalten“ an uns wenden.

  • Alle Deutschlandticket-Kundinnen und -Kunden, die nicht das Handy-Ticket nutzen. Außerdem alle Abonnentinnen und Abonnenten des D-Ticket JugendBW.

  • Die Chipkarte funktioniert kontaktlos. Der Chip ist in der Chipkarte verbaut und befindet sich unter dem rnv-Logo.

  • Auf der Chipkarte sind nur die notwendigen persönlichen Daten von Ihnen gespeichert. Weiteres dazu finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

  • Aufgrund von allgemeinen Vorgaben zur Ausgabe der Deutschlandtickets, werden auf der Chipkarte keine Fotos mehr abgebildet.

    Bitte beachten: Die Fahrtberechtigung ohne Foto gilt nur mit einem gültigen Lichtbildausweis. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation der Schülerausweis.

  • Das kommt darauf an, was Sie in der Mobilitätszentrale erledigen möchten. Im Zweifel bringen Sie Ihre Karte gerne mit.

  • Aus Datenschutzgründen werden keine persönlichen Daten auf die neue Chipkarte gedruckt. Auf der Rückseite haben Sie die Möglichkeit, die Chipkarte zu unterschreiben und damit zu personalisieren.

  • Auf der Rückseite der Chipkarte finden Sie ein Feld, das für Ihre Unterschrift vorgesehen ist.

  • Auf der Chipkarte ist die Kartennummer aufgedruckt.

    Bitte beachten: Die Kartennummer ist nicht ihre Kunden- oder Vertragsnummer. Diese finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich, wenn Sie sich mit Ihrem rnv-Login in Abo-Online einloggen, oder im Abbuchungsposten auf Ihrem Kontoauszug.

  • Nein, auf der Chipkarte steht die Kartennummer. Diese entspricht nicht Ihrer Kunden- oder Vertragsnummer. Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug unter dem Verwendungszweck sowie in ihrem persönlichen Bereich in Abo-Online.

  • Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug unter dem Verwendungszweck (Abo/Kundennummer und Vertragsnummer) sowie in ihrem persönlichen Bereich in Abo-Online (wenn Sie über Abo-Online bestellt haben oder bereits bei Abo-Online registriert sind). Außerdem finden Sie Ihre Kundennummer auf dem Anschreiben der Chipkarte (falls Sie “Chipkarte” als Ausgabemedium ausgewählt haben. Bitte bewahren Sie den Brief deshalb auf.)

  • Die Chipkarte ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, dessen Ende auf der Karte im gewohnten Datum-Format MM/JJ (Monat/Jahr) aufgedruckt ist. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes erhalten rnv-Kundinnen und -Kunden mit einem aktiven Abo automatisch eine neue Chipkarte.

    Hinweis: Das auf der Chipkarte aufgedruckte Datum entspricht nicht der Gültigkeit der Fahrtberechtigung. Das Ticket ist so lange gültig, bis eine Kündigung erfolgt. Der Status der Kündigung ist nach einer Bearbeitungszeit in Abo-Online einsehbar.

    Sie möchten keine Chipkarte mehr? Jetzt umsteigen und mit Abo aufs Handy plastikfrei unterwegs sein!

  • Die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte ist solange gültig, bis eine Kündigung erfolgt. Eine erfolgte Kündigung sehen Sie nach einem Verarbeitungszeitraum in Ihrer Abo-Verwaltung auf Abo-Online.

  • Bei Verlust Ihrer Chipkarte haben Sie folgende Möglichkeiten:

    1. Stellen Sie Ihr Ticket einfach auf ein digitales Abo um unter abo.rnv-online.de oder
    2. Besuchen Sie uns in einer unserer Mobilitätszentralen und Sie erhalten gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro umgehend Ihr Ersatzticket
  • Karten, die einen Mikrochip enthalten, sind gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektrogeräte. Wenn Sie Ihre Chipkarte nicht mehr benötigen, beachten Sie deshalb bitte, dass sie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Geben Sie sie stattdessen an einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab, die das Produkt dem Recycling zuführt. Wo sich die nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie von Ihrer Stadt- beziehungsweise Kommunalverwaltung.

    Um Ihre abgelaufene Karte vor Missbrauch durch Dritte zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die sensiblen Informationen in der Karte vor der Abgabe bei einer Sammelstelle unkenntlich zu machen. Zerschneiden Sie dazu die Karte an der Stelle des rnv-Logos. Damit zerstören Sie den Chip.