Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Sie räumen dem Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Diese Fahrgastrechte gelten im Eisenbahnverkehr der rnv-Linien 5, 5A und 15 sowie der Linien 4/4A und 9 zwischen Bad Dürkheim und Mannheim Hauptbahnhof.
Rechte bei Verspätung, Anschlussverlust oder Ausfall
Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch:
- Besitz einer für die verspätete/ausgefallene Fahrt gültigen Fahrkarte zum Ereigniszeitpunkt
- Es besteht Anspruch auf Entschädigung für gesamte Reiseketten – also auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, sofern diese mit einer Fahrkarte genutzt werden
- Die Entschädigungssumme muss mindestens 4 Euro betragen
Ab 60 Minuten Verspätung an ihrem Zielbahnhof erhalten Reisende eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt – ab 120 Minuten Verspätung 50%. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt, die auf einer Fahrkarte abgebildet sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Ansprüche nach den eisenbahnrechtlichen Regelungen (rnv-Linien 5, 5A und 15 sowie die Linien 4/4A und 9 zwischen Bad Dürkheim und Mannheim Hauptbahnhof) sind direkt an die Mobilitätszentralen und bei der Beschwerde telefonisch unter 0621/465-4444 (Mo – Fr 8 bis 16 Uhr) oder rund um die Uhr per Onlineformular an das rnv-Qualitätsmanagement zu stellen. Weitere Informationen zu Fahrgastrechten finden Sie auch auf der Webseite des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Erstattungsvordrucke sind im Internet unter www.fahrgastrechte.info verfügbar. Weitergehend besteht die Möglichkeit, sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) zu wenden.
Kontaktdaten der nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr:
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-499
fahrgastrechte(at)eba.bund.de
Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie im Impressum.
Pflichthinweis nach § 36 VSBG
Die rnv nimmt die Anliegen ihrer Kunden sehr ernst und bearbeitet diese sorgfältig im eigenen Haus. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG nimmt die rnv daher nicht teil. Sie ist hierzu im Übrigen auch nicht verpflichtet.