II.1.6 Kooperation mit Stadtmarketing

Im Falle einer gemeinsamen Kommunikation von Stadt und rnv, vorallem bei städtisch bedeutsamen und prägenden Bauprojekten, kann im Einzelfall nach vorheriger Absprache mit der Unternehmenskommunikation eine gestalterisch einheitliche Anwohner- und Fahrgastinformation erfolgen.

Ist die rnv Absender der Kommunikationsmaßnahme, erfolgt die Gestaltung im bewährten Layout. Alle Regeln des Corporate Designs der rnv gelten weiterhin. Einzige Ausnahme bildet die Farbgestaltung. An die Stelle des sonst üblichen rnv-Blau oder rnv-Orange kann nach vorheriger Abstimmung mit der Unternehmenskommunikation und den bei den Städten oder Altgesellschaften zuständigen Abteilungen oder Gremien die Primärfarbe des jeweiligen Corporate Designs der abzubildenden Stadt oder Altgesellschaft treten. Die Unterbreitung von Vorschlägen und Empfehlungen, die eine Abweichung vom regulären Corporate Design der rnv beinhalten, obliegt ausschließlich der Unternehmenskommunikation.

Die Farbgebung des Footer-Balkens und der Rückseite bleibt hiervon unberührt!

Heidelberg  
 220 CPANTONE
5/100/25/24CMYK
165/0/80RGB
#A50050HEX-Wert
Mannheim  
 1795 CPANTONE
0/100/100/10CMYK
201/0/0RGB
#C90000HEX-Wert
Ludwigshafen  
 Process CyanPANTONE
100/0/0/0CMYK
0/158/227RGB
#009EE3HEX-Wert

 

 

Als ergänzende Elemente können die Logos der Städte verwendet werden. Eine Positionierung auf dem Titel ist ebenso möglich wie im Abbinder auf der Rückseite eines Faltblattes, oder im übrigen Layout.

Die Entscheidung, welche Maßnahme in Kooperation mit der betreffenden Stadt kommuniziert wird, obliegt der Unternehmenskommunikation der rnv. Eine Absprache ist dringend erforderlich.